Die Marienhaus Stiftung wurde am 4. Oktober 2011 als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne von § 3 Abs. 6 und § 12 LStiftG Rheinland-Pfalz von der Waldbreitbacher Ordensgemeinschaft (FBMVA) gegründet.
Der Zweck der Marienhaus Stiftung ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Mutter M. Rosa Flesch, der Gründerin des Ordens der Waldbreitbacher Franziskanerinnen.
Der Stiftungszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Dies geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Förderung der Altenhilfe. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung und Weiterentwicklung und Förderung von Altenhilfeeinrichtungen sowie neuen Wohnformen im Alter und der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO in den Altenhilfeeinrichtungen.
- Förderung der Hilfe für Behinderte. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung, Durchführung und Weiterentwicklung der sozialen und beruflichen Rehabilitation.
- Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. Die Flüchtlingshilfe besteht im Wesentlichen in der Zurverfügungstellung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Förderung der Jugendhilfe. Die Verwirklichung der Jugendhilfe erfolgt mittel- oder unmittelbar durch den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen.
- Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung, Förderung und Begleitung von Projekten an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Instituten.
- Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch Fort-/Weiterbildungs- und Beratungsangebote in den Bereichen Ethik und Werte sowie der Förderung seelsorgerischer Aufgaben im Sinne der Katholischen Kirche.
- Förderung religiöser Zwecke durch die Unterstützung von Ordensgemeinschaften im Sinne des Kirchenrechtes - insbesondere der Ordensgemeinschaft der Waldbreitbacher Franziskanerinnen - sowie der ihr angehörenden Schwestern in gesunden, kranken und alten Tagen.
- Die Förderung kirchlicher Zwecke erfolgt durch die Evaluation und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Seelsorge und spirituellen Begleitung in den Kliniken, in den Senioreneinrichtungen und Hospizen sowie durch die Gestaltung und Weiterentwicklung der christlichen Trauer- und Abschiedskultur.
- Förderung des Umweltschutzes. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen jeglicher Art, die den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten und somit dem geschwisterlichen Umgang mit der Schöpfung dienen, beispielsweise umweltschützende Maßnahmen im Rahmen des Betriebes sozialer Einrichtungen sowie Fortbildungen und Schulungen für die Allgemeinheit, die der Förderung und Unterstützung des geschwisterlichen Umgangs mit der Schöpfung dienen.